Aufnahmekriterien für Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort sich außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gymnasiums Kaltenkirchen befindet
(gemäß Schulkonferenzbeschluss vom 08.03.2010)
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Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort sich außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gymnasiums Kaltenkirchen befindet, können unter besonderen Voraussetzungen aufgenommen werden. Diese Voraussetzungen sind im Folgenden nach Priorität aufgelistet:
- Geschwisterkind
Ein oder mehrerer Geschwisterkinder werden bereits am Gymnasium Kaltenkirchen beschult.
- Zeitbedarf für den Schulweg.
Dabei ist nicht die Entfernung zwischen Wohnort und Schule entscheidend, sondern der zeitliche Aufwand unter Nutzung des ÖPNV oder des freigestellten Schülerverkehrs.
- Betreuungsnotwendikeit
Das Ganztagesangebot der OGS (Offene Ganztagsschule) stellt sicher, dass ein Kind mit zwei berufstätigen Elternteilen oder mit einem allein erziehenden berufstätigen Elternteil optimal betreut wird.
- Besondere Begabung
Spezielle Fördermaßnahmen und Angebote unserer Schule sind in besonderem Maße geeignet, das Kind in seinem Lernprozess zu unterstützen.
Kaltenkirchen, 05. Februar 2015